DRV Fahrtenwettbewerb
Das Fahrtenabzeichen kann jede Ruderin und jeder Ruderer unter folgenden Bedingungen erhalten:
- Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.
Alter Jahrgang Ruderkilometer gesamt davon Wanderfahrten Ruderer 19-30 1997-1986 1.000 200 31-60 1985-1956 800 160 ab 61 1955 600 120 Ruderinnen 19-30 1997-1986 800 160 31-60 1985-1956 700 140 ab 61 1950 600 120 - Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.
- Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
- Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.