DRV Fahrtenwettbewerb

Das Fahrtenabzeichen kann jede Ruderin und jeder Ruderer unter folgenden Bedingungen erhalten:

  1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.

    AlterJahrgangRuderkilometer gesamtdavon Wanderfahrten
    Ruderer
    19-301997-19861.000200
    31-601985-1956800160
    ab 611955600120
    Ruderinnen
    19-301997-1986800160
    31-601985-1956700140
    ab 611950600120

     

  2. Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.
  3. Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
  4. Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.